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Frisches Obst, Gemüse, Konserven oder Tiefkühlkost – es gibt viele Lebensmittel, die Lebensmittelunternehmer, gemeinnützige Vereine und Verbraucherinnen und Verbaucher weitergeben können. Voraussetzung ist, dass sie sicher sind. Das heißt, die Lebensmittel dürfen keine gesundheitlichen Risiken darstellen und müssen für den Verzehr geeignet sein.
Der Leitfaden "Lebensmittel spenden" (Ausgabe 2024) des Bundesernährungsministeriums verschafft einen schnellen Überblick. Er enthält verständlich aufbereitete Informationen und Checklisten zu haftungs- und steuerrechtlichen Fragen, die bei der Weitergabe von Lebensmitteln relevant sind.